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Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz unterstützt Neubau und Sanierung von hochenergieeffizienten Gebäuden, wobei jeweils erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Sonnenenergie, Erdwärme oder Holzpellets, mit einbezogen sein müssen. Eine Kumulierung mit den Programmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz und anderen Förderprogrammen von Bund und Land ist möglich.

Was wird gefördert?

  • Neubau besonders energieeffizienter Wohngebäude als Energiegewinn- oder Passivhäuser
  • Hocheffiziente energetische Sanierungen von Wohngebäuden als Niedrigenergiehäuser im Bestand


Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse für

  • den Neubau besonders energieeffizienter Wohngebäude als Energiegewinn- oder Passivhäuser
    • Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser:
      EUR 50 je m² Wohnfläche, maximal EUR 5.000 pro Objekt
    • Mehrfamilienhäuser: EUR 25 je m² Wohnfläche, maximal EUR 2.500 pro Wohneinheit und maximal EUR 25.000 pro Objekt
  • energetische Sanierungen von Wohngebäuden (EnEV 2007 - 30%)
    • Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser:
      EUR 50 je m² Wohnfläche, maximal EUR 5.000 pro Objekt
    • Mehrfamilienhäuser: EUR 25 je m² Wohnfläche, maximal EUR 2.500 je Wohnung und maximal EUR 25.000 pro Objekt
  • energetische Sanierungen von Wohngebäuden (EnEV 2007 - 50%)
    • Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser:
      EUR 80 je m² Wohnfläche, maximal EUR 8.000 pro Objekt
    • Mehrfamilienhäuser: EUR 40 je m² Wohnfläche, maximal EUR 4.000 je Wohnung und höchstens EUR 40.000 pro Objekt

Im Sanierungsbereich wird vorausgesetzt, dass 10% des Jahresrestwärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Wer wird gefördert?

Bauherren privat genutzter Wohnhäuser
Wie bekomme ich die Fördermittel?
Anträge auf Gewährung der Zuschüsse sind an die

EffizienzOffensive Energie
Rheinland-Pfalz (EOR) e. V.
Paul-Ehrlich-Straße, Gebäude 29
67663 Kaiserslautern
http://www.eor.de/

unter Verwendung des dort erhältlichen Vordrucks zu richten. Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz.

Nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises einschließlich des erforderlichen Luftdichtigkeitstests (Blower-Door-Test) zahlt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Zuschuss in einer Summe aus.


Weitere Informationen:
Homepage der EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz e.V.