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Förderung des Baus von Mietwohnungen

Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Mietwohnungen. Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn sowohl beim Neubau als auch bei Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen. Die Förderung erfolgt in den Programmen

  • Neubau von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte über der Einkommensgrenze
  • Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?

  • Mit niedrig verzinslichen Baudarlehen und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
  • Der anfängliche Zinssatz beträgt 1% jährlich.
  • Der Tilgungssatz beläuft sich auf jährlich 1%.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von Mietwohnungen, die bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Die Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen EUR 1.500 je m² Wohnfläche nicht übersteigen.

Wie bekomme ich die Fördermittel?

  • Melden Sie bitte Ihr Bauvorhaben vor Baubeginn bei der für den Bauort zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an.
  • Bauherren, deren Bauvorhaben im Mietwohnungsprogramm berücksichtigt worden sind, können den Förderantrag bei der ISB einreichen.
  • Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.

Zur weiteren Information: Verwaltungsvorschrift Mietwohnungsprogramm

Ihre Ansprechpartner bei der ISB

Sie möchten sich über den Bau von Mietwohnungen informieren? Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner Telefon
Michael Back 06131 6172-1640
Sabine Mikić 06131 6172-1746
Alexandra Wüst 06131 6172-1764

Wenn Sie Fragen zu Ihrem bestehenden Engagement haben, finden Sie Ihren den Kreisen und Städte zugeordneten Gesprächspartner hier.