Förderung der Modernisierung
In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen gefördert.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen)
- Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten)
- Dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen
Wie wird gefördert?
- Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank
- Mit Investitionszuschüssen (nur für bestimmte Maßnahmen)
Was wird gefördert?
- Energiesparende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
- Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
- Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
- Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Beratungs- und Planungskosten
Einen ausführlichen Überblick bietet der Förderkatalog. Investitionszuschüsse gibt es nur für bestimmte Maßnahmen.
Wie bekomme ich die Fördermittel?
Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende Beratung.
Zur weiteren Information: Verwaltungsvorschriften "Förderung der Modernisierung von bestehenden selbst genutzten Wohnungen 2011" und "Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen 2011", die auch für das Jahr 2012 Gültigkeit haben.


