Förderung von selbst genutztem Wohnraum
Sie wollen Wohneigentum kaufen oder bauen? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie dabei: Mit einem zinsverbilligten Darlehen Ihrer Hausbank.
Wer wird gefördert?
- Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
Wie wird gefördert?
- Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) Ihrer Hausbank
- Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Zuordnung der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt liegt, zu der entsprechenden Mietenstufe.
- Zinssätze siehe hier
Was wird gefördert?
- Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
- Ersatzneubau nach Abriss (höheres Haushaltseinkommen)
Wie bekomme ich die Fördermittel?
- Zunächst benötigen Sie eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme eines Zinsgarantiedarlehens, erhältlich bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
- Den Antrag für das Zinsgarantiedarlehen stellen Sie über die Hausbank; die Förderbestätigung legen Sie der Hausbank vor.
Zur weiteren Information: Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie 2011", die auch für das Jahr 2012 Gültigkeit hat.


