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Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Sie wollen Wohneigentum kaufen oder bauen? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie dabei: Mit einem zinsverbilligten Darlehen Ihrer Hausbank.

Wer wird gefördert?

  • Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) Ihrer Hausbank
  • Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Zuordnung der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt liegt, zu der entsprechenden Mietenstufe.
  • Zinssätze siehe hier

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
  • Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
  • Ersatzneubau nach Abriss (höheres Haushaltseinkommen)

Wie bekomme ich die Fördermittel?

  • Zunächst benötigen Sie eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme eines Zinsgarantiedarlehens, erhältlich bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
  • Den Antrag für das Zinsgarantiedarlehen stellen Sie über die Hausbank; die Förderbestätigung legen Sie der Hausbank vor.

 

Zur weiteren Information: Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch eine Zinsgarantie 2011", die auch für das Jahr 2012 Gültigkeit hat.


Ihre Ansprechpartner bei der ISB

Sie möchten sich über den Bau oder Kauf von Wohneigentum informieren? Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner Telefon
Michael Back 06131 6172-1640
Sabine Mikić 06131 6172-1746
Alexandra Wüst 06131 6172-1764

Wenn Sie Fragen zu Ihrem bestehenden Engagement haben, finden Sie Ihren den Kreisen und Städten zugeordneten Gesprächspartner hier.