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3.9.2010 : 2:25

Förderung der Modernisierung von Wohnungen durch Zinsgarantie

Auf der Grundlage der Förderbedingungen des Landes unterstützt die LTH die Modernisierung von Wohnungen durch Zinsgarantie.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen)
  • Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten)

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsverbilligten Darlehen von der Hausbank
  • 100%-Förderung möglich
  • Zinssätze: 
    • 1. bis 5. Jahr: 1,9% p.a.
    • 6. bis 10. Jahr: 2,5% p.a.
    • 11. bis 15. Jahr: 3,5% p.a.

Was wird gefördert?

Wie bekomme ich die Fördermittel?

  • Den Antrag stellen Sie über die Hausbank.
  • Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums benötigen Sie eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, erhältlich bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.