Förderung der Modernisierung von Wohnungen durch Zinsgarantie
Auf der Grundlage der Förderbedingungen des Landes unterstützt die LTH die Modernisierung von Wohnungen durch Zinsgarantie.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen)
- Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten)
Wie wird gefördert?
- Mit einem zinsverbilligten Darlehen von der Hausbank
- 100%-Förderung möglich
- Zinssätze:
- 1. bis 5. Jahr: 1,9% p.a.
- 6. bis 10. Jahr: 2,5% p.a.
- 11. bis 15. Jahr: 3,5% p.a.
Was wird gefördert?
- Bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohnungen mit EUR 460/m² förderfähiger Wohnfläche
Wie bekomme ich die Fördermittel?
- Den Antrag stellen Sie über die Hausbank.
- Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums benötigen Sie eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, erhältlich bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
